Definitionen
In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Auslegungsregeln:
Netzwerk
Das Netzwerk ist Vertragspartner von Publishern und Advertisern. Es besteh kein direkter Vertrag ziwschen Advertiser und Publisher. Das Netzwerk stellt die Plattform zur Messung der Transaktionen und deren Abrechnung bereit.
Publisher
Ist der Betreiber einer Website, App oder anderen Werbemöglichkeit, welche über das Netzwerk Produkte und Dienstleistungen von Advertisern bewereben. Es gibt auch Publisher-Netzwerke, welches aus weiteren Publishern (Sub-Unternehmen) bestehen.
Advertiser
Ist der Anbieter der Produkte oder Dienstleistungen welche über das Affiliate-Programm beworben werden können.
1. Vertragszweck
1.1 Die bly GmbH, im Folgenden «Netzwerk» genannt, stellt die Verbindung her zwischen den Publishern, die ihre Webseite anderen Unternehmen zum Zweck der Werbung zur Verfügung stellen, und Advertiser, die auf Netzwerken von Unternehmen und Privatpersonen Werbung betreiben.
1.2 Das Netzwerk stellt einerseits die technischen Voraussetzungen für die Verbindung zwischen Publisher und Advertiser zur Verfügung. Das Netzwerk bietet andererseits die Möglichkeit für die Partnersuche. Das Netzwerk erledigt die Abrechnungen und die Auszahlungen der Provisionen zwischen den Publisher und den Advertisern.
1.3 Der Vertrag zwischen dem Netzwerk und einem Advertiser sowie der Netzwerk und einem Affiliate kommt zustande, indem sich diese auf der Webseite der Netzwerk registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Die Netzwerk kann Publisher oder Advertiser, die sich bewerben, ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2. Rechte und Pflichten der Publisher
2.1 Der Affiliate erhält kostenlosen Zugang zu den Programmen der Advertiser. Bei diesen kann sich der Affiliate nur einmal bewerben. Wenn ein Advertiser die Webseite stark verändert oder ein neues Unternehmen gründet, kann sich ein abgewiesener Affiliate noch einmal bei demselben Advertiser melden.
2.2 Der Affiliate hat das Recht auf eine Auszahlung der vereinbarten Provision innerhalb eines Monats nachdem der Advertiser die Transaktion bestätigt hat. Die Auszahlung findet durch das Netzwerk, nach Ziffer 5 statt. Es werden nur Transaktionen ausbezahlt, welche der Advertiser bezahlt hat.
2.3 Der Affiliate darf den zur Verfügung gestellten Code nur auf der registrierten Seite einbauen. Sollte er dies auch auf eigenen, nicht registrierten Seiten tun oder auf solchen von Dritten, so hat die Netzwerk das Recht, sein Konto sofort zu löschen und diesen Vertrag aufzulösen. Das Guthaben zugunsten des Publisher wird in dem Fall dem Advertiser zurückerstattet.
2.4 Der Affiliate darf keine Manipulationen und künstlichen Traffic vornehmen, namentlich nicht um die Provisionsrate zu erhöhen. Als Manipulation gilt jeder Versuch, das System und das Abrechnungsverfahren des Netzwerks durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Eigenklicks sind in angemessener Zahl im Zusammenhang mit dem Einbau und der Einrichtung zulässig. Zwangsclicks, bei denen die Besucher gezwungen werden, auf ein Werbemittel zu klicken, sowie automatische Clicks, z.B. durch einen Clickgenerator sind untersagt.
2.5 Untersagt ist auch die Änderung von Werbemitteln ohne Absprache mit dem jeweiligen Advertiser. Die im Rahmen der Netzwerk zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur auf Webseiten veröffentlicht werden, die bei der Netzwerk registriert sind.
2.6 Ein Affiliate und die betreffenden Advertiser werden informiert, wenn Verdacht auf Manipulation besteht. Die Netzwerk kann Aktionen und Werbung des Publisher bis zur Abklärung sperren. In dieser Zeit erhält der Affiliate keine Vergütungen.
2.7 Kann während einer angemessenen Zeit der Verdacht der Manipulation nicht entkräftet werden, wird das Konto des Affiliate gelöscht und dieser Vertrag aufgelöst. Das Guthaben zugunsten des Publisher wird in dem Fall den Advertiser zurückerstattet, auch wenn es aus nicht manipulieren Vorgängen stammen sollte. Die Netzwerk behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Kann die Netzwerk eine Manipulation nachweisen, wird dem betreffenden Affiliate eine Unkostenpauschale von CHF 850 in Rechnung gestellt.
2.8 Der Publisher hat wesentliche Änderungen auf seiner Webseite unverzüglich beim Netzwerk zu melden. Weiter muss sich der Publisher von Zeit zu Zeit einloggen, die Daten aktuell halten, die Partnerprogramme pflegen, die Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit einhalten und für Sicherheit gemäss aktuellem technischen Standard sorgen. Werden eine oder mehrere dieser Verpflichtungen dauernd und auch nach einmaliger Mahnung nicht erfüllt, kann die Netzwerk das Konto sperren und diesen Vertrag auflösen. Das Guthaben zugunsten des Publisher wird in dem Fall den Advertiser zurückerstattet.
3. Rechte und Pflichten der Advertiser
3.1 Der Advertiser wählt aus den Bewerbungen der Publisher aus, auf welchen Webseiten er seine Werbung anbringen will. Die Netzwerk stellt die Codes und Programme zur Verfügung, die für die Schaltung der Werbung bei den Publisher, für die Verwaltung und für die Verrechnung der Provisionen notwendig sind. Der Advertiser hat jederzeit kostenlos Zutritt zum Mitgliederbereich um sein(e) Partnerprogramm(e) und Publisher zu verwalten.
3.2 Falls der Advertiser eine natürliche Person ist, muss er oder sie mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Elternteil oder der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung zur Registrierung geben. Die Anmeldung eines Advertiser unter 18 Jahren ohne solche Zustimmung ist unwirksam.
3.3 Der Advertiser ist verpflichtet, Weisungen von der Netzwerk bezüglich dieses Vertrages und der Zusammenarbeit zu erfüllen. Er ist verpflichtet, sich von Zeit zu Zeit einzuloggen, um eigene Daten zu prüfen und die seiner Publisher soweit nötig zu verwalten. Weiter hat er die Vorschriften über Datenschutz einzuhalen und für Sicherheit nach aktuellem technischen Standard zu sorgen. Die vom Netzwerk zur Verfügung gestellten Codes müssen beim Start des Programms ordnungsgemäss auf der Seite eingebaut sein. Werden eine oder mehrere dieser Verpflichtungen dauernd und nach einmaliger Mahnung nicht erfüllt, kann die Netzwerk das Konto sperren und diesen Vertrag auflösen. Die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Publisher hat der Advertiser in diesem Fall voll zu erfüllen und die Netzwerk eine Unkostenpauschale von CHF 850.- zu vergüten.
3.4 Ist der vom Netzwerk zur Verfügung gestellte Code nicht mehr ordnungsgemäss eingebaut, schuldet der Advertiser dem Netzwerk eine Kompensation der durchschnittlichen Vergütung. Die Kompensation pro Tag ist die durchschnittliche Vergütung/Provision zzgl. Netzwerkgebühr welche in den letzten 30 Tagen, ich welchen der Code ordnungsgemäss eingebaut war, geteilt durch 30. Die Kompensation ist so lange geschuldet, wie der Code nicht ordnungsgemäss verbaut ist.
3.5 Der Advertiser darf keine Manipulationen vornehmen, namentlich nicht um die Provisionen für die Publisher zu reduzieren. Als Manipulation gilt jeder Versuch, das System und das Abrechungsverfahren des Netzwerks durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Ein Advertiser und seine Publisher werden informiert, wenn Verdacht auf Manipulation besteht. Die Netzwerk kann Aktionen und Werbung des Advertiser bis zur Abklärung sperren. Kann während einer angemessenen Zeit der Verdacht nicht entkräftet werden, wird das Konto des Advertiser gelöscht und dieser Vertrag aufgelöst. Der Advertiser hat die finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Publisher auch in diesem Fall voll zu erfüllen. Die Netzwerk behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Kann die Netzwerk eine Manipulation nachweisen, wird dem Advertiser eine Unkostenpauschale von CHF 850.- in Rechnung gestellt.
4. Gestaltung der Webseiten und Werbung
4.1 Advertiser, Publisher sowie die Netzwerk verpflichten sich, ihre Webseiten und ihre Werbung im Einklang mit den geltenden juristischen Regelungen zu gestalten und die Netiquette zu beachten. Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vorschriften über Marken und Design sowie gegen weitere rechtliche Regelungen der Schweiz und Europas verstossen. Weiter ist zu beachten, dass die Webseiten und die Werbung weltweit abrufbar sind und auch das internationale Recht, soweit notwendig, zu berücksichtigen ist.
4.2 Die Netzwerk behält sich vor, das Konto eines Advertiser oder eines Publisher sofort zu sperren und den Vertrag aufzulösen, wenn der Inhalt einer Website oder einer Werbung gesetzeswidrig ist oder gravierend gegen die Netiquette verstösst. In leichteren Fällen kann das Netzwerk den betreffenden Publisher oder Advertiser auffordern, die Webseite innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern. Wird diese nicht eingehalten, wird die Netzwerk das Konto des betreffenden Advertiser oder Publisher sperren und hat das Recht den Vertrag aufzulösen. Ist der Inhalt einer Website kriminell, so hat die Netzwerk das Recht, die Polizei über diesen Sachverhalt zu informieren. Bei Auflösung des Vertrages aus in Ziffer 4 genannten Gründen haben die Advertiser ihre vollen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Publisher zu erfüllen und das Netzwerk hat das Recht, Schadenersatz zu fordern.
4.3 Abgesehen von in Ziffer 4.1 und 4.2 genannten Fällen hat das Netzwerk keinen Einluss auf den Inhalt oder Gestaltung der Webseiten.
5. Gebühren und Abrechnung für Advertiser
5.1 Der Advertiser bestimmt, wieviel er seinen Publisher pro Click vergütet. Es gibt folgende Möglichkeiten:
5.1.1 Pay per Click: Die Provision wird dem Publisher bezahlt pro erfolgtem Klick auf eine Werbung.
5.1.2 Pay per Engagement: Die Provision wird dem Publisher bezahlt pro erfolgtem Klick auf eine Werbung, wenn der Besucher länger als 8 Sekunden auf der Website bleibt.
5.1.3 Pay per Lead: Die Provision wird gezahlt pro Kontaktaufnahme durch den Kunden, z.B. Anforderung von Werbematerial.
5.1.4 Pay per Sale: Die Provision wird gezahlt, sobald der Kunde Umsatz nachweist, normalerweise Kauf.
5.2 Die Netzwerk bezieht eine separat vereinbarte Gebühr. Die Gebühr berechnet sich aus der Vergütungen, welche der Advertiser dem Publisher bezahlt. Diese Netzwerkgebühr wird dem Advertiser verrechnet.
5.3 Die Vereinbarte Vergütung der Publisher zzgl. der Netzwerkgebühr werden dem Advertiser am Monatsende in Rechnung gestellt. Damit der Publisher zügig ausbezahlt werden kann, bezahlt der Advertiser die Rechnung innert 10 Tagen. Ab dem 11 Tag fällt der Advertiser ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug. Der Verzugszins beträgt 8%. Das Netzwerk kann für jede Mahnung Pauschalspesen von CHF 50.- in Rechnung stellen.
5.4 Die Kosten für die Geldüberweisung übernimmt der Advertiser.
6. Gebühren und Abrechnung für Publisher
6.1 Die Anmeldung ist kostenlos.
6.2 Die vom Advertiser bestimmte Vergütung ist Publisher Backend einsehbar. Es gibt folgende Arten der Vergütung:
6.2.1 Pay per Click: Die Provision wird dem Publisher bezahlt pro erfolgtem Klick auf eine Werbung.
6.2.2 Pay per Engagement: Die Provision wird dem Publisher bezahlt pro erfolgtem Klick auf eine Werbung, wenn der Besucher länger als 8 Sekunden auf der Website bleibt.
6.2.3 Pay per Lead: Die Provision wird gezahlt pro Kontaktaufnahme durch den Kunden, z.B. Anforderung von Werbematerial.
6.2.4 Pay per Sale: Die Provision wird gezahlt, sobald der Kunde Umsatz nachweist, normalerweise Kauf.
6.3 Dem Publisher werden die vom Advertiser bestätigten und bezahlten Guthaben der Vormonate spätestens am Monatsletzten ausbezahlt, wenn die vollständigen Auszahlungsinformationen des Publishers vorliegen, sobald sie den Betrag von CHF 50.- überschreiten. Das Netzwerk kann nach eigenem Ermessen auch kleinere Beträge auszahlen.
6.4 Befindet sich der Sitz des Publishers in der Europäischen Union erfolgt Überweisung zum Tagesaktuellen Wechselkurs in EUR.
6.5 Die Kosten für die Geldüberweisung der Auszahlung übernimmt der Affiliate. Die Auszahlung erfolgt in der Schweiz als SIC Zahlung. In der Europäischen Union in EUR als SEPA Zahlung. Alle anderen Zahlungen erfolgen als SWIFT Zahlung.
6.6 Vermittelt ein Publisher mehr als 3 Monate in Folge keine Transaktion, wird dem Publisher monatlich CHF 2.50 Kontoführungsgebühr verrechnet. Fällt das Guthaben auf CHF 0.- kann das Netzwerk den Publisher sperren und dessen Account löschen.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Die Netzwerk gewährleistet sorgfältige Ausführung der Leistungen und Sicherheit nach dem aktuellen technischen Standard. Auch Advertiser und Publisher verpflichten sich, ihre Werbung bzw. Webseiten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und entsprechend gegen Störungen abzusichern.
7.2 Um die Qualität zu gewährleisten, darf die Netzwerk Kontrollen in Form von Bestellungen und sonstigen Aktionen durchführen. Die Netzwerk meldet solche Tests den betroffenen Vertragspartnern unverzüglich. Bestellungen im Rahmen eines solchen Tests durch die Netzwerk und ihre Beauftragten sind nicht rechtswirksam und müssen demnach weder beglichen, noch abgenommen werden.
7.3 Die Haftung vom Netzwerk, Advertiser und Publisher wird beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Entstehen solche durch Fehlverhalten beim Netzwerk, sollten die betreffenden Publisher oder Advertiser Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.
7.4 Alle Vertragspartner sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können. Die Netzwerk steht nicht ein für einen ununterbrochenen Betrieb des Netzwerks. Hingegen führt die Netzwerk geplante Systemunterbrüche, wie z.B. Wartungsintervalle, wenn möglich zu Randzeiten durch. Das Netzwerk ist berechtigt, den Betrieb zu unterbrechen, wenn dies aus wichtigen Gründen notwendig ist, wie z.B. bei Störungen oder Gefahr von Missbrauch. Wenn möglich, werden Informationen über Unterbrechungen auf der Webseite bekannt gegeben. Die Netzwerk haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste sowie für Schäden als Folge von Betriebsunterbrüchen, es sei denn diese würden durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht seitens der Mitarbeitenden verursacht.
7.5 Die Netzwerk haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Auch Advertiser und Publisher können in solchen Fällen nicht von anderen Partnern, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, haftbar gemacht werden.
7.6 Die Netzwerk haftet nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Advertiser, Publisher, deren Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren. Auch Advertiser und Publisher können in solchen Fällen nicht von anderen Partnern, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, haftbar gemacht werden.
7.7 Die Netzwerk lehnt prinzipiell alle Haftung ab für Schäden, die Affliates oder Advertiser wegen allen Pflichtverletzungen nach Ziffer 2 und 3 entstehen, wie z.B. durch Manipulationen. Ausnahme: Sollten solche Schäden entstehen, weil das Netzwerk das Fehlverhalten von Publisher oder Advertiser fahrlässig oder absichtlich nicht unterbunden hat, haftet die Netzwerk für direkte Schäden gegenüber den betroffenen Vertragspartnern. Dabei wird die Haftung für Folgeschäden soweit zulässig ausgeschlossen.
7.8 Die Advertiser und Publisher sind verpflichtet, dem Netzwerk authentische Angaben über ihre Person oder das Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Für Verstösse gegen diese Regel haftet der dafür verantwortliche Advertiser oder Affiliate. Das Netzwerk haftet gegenüber Advertiser und Publisher für Schäden wegen falschen Angaben nur, wenn die Schäden infolge Fahrlässigkeit oder Absicht seitens der Netzwerk passieren.
7.9 Das Netzwerk informiert die Vertragspartner und deren Kunden auf seiner Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.
8. Datenschutz
8.1 Die Netzwerk garantiert ausdrücklich die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz. Für Sicherheit nach dem aktuellen technischen Stand hat sie zu sorgen.
8.2 Die gespeicherten Daten werden von der Netzwerk ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags genutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben oder verkauft. Das Netzwerk kann die erhaltenen Daten an Auftragsverarbeiter weitergeben.
8.3 Die von der Netzwerk zur Verfügung gestellten Informationen über Publisher und Advertiser sollen alle Vertragspartner nur im Rahmen dieses Vertrages nutzen. Passwörter und Codes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
8.4 Wenn Publisher oder Advertiser diese Informationen weitergehend und für andere Zwecke nutzen wollen, sind sie verpflichtet, die betreffenden Vertragspartner zu informieren und anzufragen.
8.5 Bei unerlaubter Nutzung von Informationen kann die Netzwerk das Konto von fehlbaren Publisher oder Advertiser sperren. Die Advertiser haben ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Netzwerk und den Publisher voll zu erfüllen. Die Publisher erhalten ihr Guthaben vom Netzwerk ausbezahlt.
9. Kündigung
9.1 Publisher sowie Advertiser können diesen Vertrag mit Frist von 6 Monaten immer auf Ende eines Monates kündigen.
9.2 Den Publisher wird restliches Guthaben ausbezahlt, wenn es über dem Auszahlungsbetrag nach Ziffer 6.3 liegt.
10. Änderung dieser AGB
10.1 Die Netzwerk behält sich vor, Preise, Leistungen und diese AGB jederzeit zu ändern. Das Netzwerk informiert darüber so rasch wie möglich auf ihrer Webseite.
10.2 Wird der Vertrag geändert, können Advertiser und Publisher auf Ende des Monats nach Bedingungen von Ziffer 9 kündigen. Anderenfalls gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR, angewendet.
11.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
11.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahe kommt.
11.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Netzwerks.